ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

MP Executive Search

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von MP Executive Search (nachfolgend „MP Executive Search“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. MP Executive Search erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
  • Executive Search und Direktansprache
  • Personalberatung
  • Besetzung von Fach- und Führungspositionen
  • Markt- und Kandidatenanalysen
  • Karriere- und Führungsberatung
  • Organisations- und Personalberatung
  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Suchauftrag oder Einzelvertrag.
  2. MP Executive Search schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. MP Executive Search erbringt darüber hinaus Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den Bereichen Karriereentwicklung, berufliche Neuorientierung, Führungsentwicklung, Bewerbungsstrategie, Marktpositionierung sowie persönliche Karriereberatung.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote von MP Executive Search sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
  • schriftliche Beauftragung,
  • schriftliche Bestätigung eines Angebots,
  • Annahme eines Kandidatenprofils,
  • Beginn der Zusammenarbeit durch beide Parteien.
  1. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Mandats erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Änderungen der Position, Vergütungsstruktur oder organisatorischen Rahmenbedingungen sind MP Executive Search unverzüglich mitzuteilen.
  3. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Informationen entstehen, gehen nicht zulasten von MP Executive Search.

§ 5 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den jeweils individuell vereinbarten Honorarkonditionen.
  2. Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  4. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
  5. Wird ein von MP Executive Search vorgestellter Kandidat innerhalb von zwölf Monaten nach Erstvorstellung eingestellt oder anderweitig vertraglich gebunden, entsteht der Vergütungsanspruch unabhängig davon, ob die Einstellung unmittelbar oder mittelbar erfolgt.
  6. Dies gilt ebenfalls für Einstellungen durch verbundene Unternehmen des Auftraggebers.

§ 6 Kandidatenschutz und Nachweisregelung

  1. Sämtliche von MP Executive Search vorgestellten Kandidaten gelten als durch MP Executive Search nachgewiesen.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MP Executive Search unverzüglich über Vertragsabschlüsse mit vorgestellten Kandidaten zu informieren.
  3. Eine Umgehung der Vergütungspflicht durch Einschaltung Dritter oder verbundener Unternehmen ist ausgeschlossen.

§ 7 Nachbesetzungsgarantie

1. Eine kostenfreie Ersatzbesetzung/Nachbesetzung wird ausschließlich bei schriftlich vereinbarten Festaufträgen bzw. Exklusivmandaten gewährt.

2. Scheidet ein durch MP Executive Search vermittelter Kandidat innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Arbeitsbeginn, aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen aus oder wird aus diesen Gründen gekündigt, bemüht sich MP Executive Search einmalig um eine Nachbesetzung der Position ohne erneute Berechnung des vereinbarten Beratungshonorars.

3. Voraussetzung hierfür ist, dass:

a) die Position weiterhin besteht,

b) Aufgabenbereich, Verantwortungsumfang und Anforderungsprofil im Wesentlichen unverändert geblieben sind,

c) die Vergütungsstruktur nicht wesentlich verändert wurde,

d) keine betriebsbedingte Kündigung vorliegt,

e) sämtliche vereinbarten Honorare vollständig bezahlt wurden.

4. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Nachbesetzung besteht nicht. MP Executive Search schuldet ausschließlich die erneute Durchführung des Suchprozesses.

5. Für Erfolgsaufträge, ohne vorherige Festbeauftragung, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachsuche oder Nachbesetzung.

6. Im Falle einer Nachsuche bei einem Erfolgsauftrag kann MP Executive Search dem Auftraggeber ein gesondertes Nachbesetzungsangebot zu reduzierten Honorarkonditionen unterbreiten.

§ 8 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur streng vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangter Informationen.
  2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  3. Informationen über Kandidaten dürfen ausschließlich für den jeweiligen Besetzungsprozess verwendet werden.

§ 9 Vertraulichkeit von Kandidatenunterlagen

  1. Kandidatenprofile, Lebensläufe, Exposés, Gesprächsnotizen, Einschätzungen sowie sonstige Unterlagen sind ausschließlich für interne Personalentscheidungen bestimmt.
  2. Eine Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen, externe Berater oder sonstige Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MP Executive Search.
  3. Nach Abschluss des Besetzungsprozesses sind die Unterlagen datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 10 Datenschutz

  1. MP Executive Search verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
  3. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von MP Executive Search.

§ 11 KI-gestützte Arbeitsmittel und Datenverarbeitung

  1. MP Executive Search ist berechtigt, moderne digitale und KI-gestützte Systeme zur Unterstützung ihrer Beratungsleistungen einzusetzen.
  2. Dies umfasst insbesondere Recherche-, Analyse-, Dokumentations- und Textverarbeitungsprozesse.
  3. Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.
  4. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
  5. Soweit möglich und angemessen, werden Informationen anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet.
  6. KI-gestützte Ergebnisse dienen ausschließlich der Unterstützung der Beratungsleistung. Die finale fachliche Bewertung und Kommunikation erfolgt ausschließlich durch MP Executive Search.
  7. Vertrauliche Kundeninformationen sowie personenbezogene Daten werden nicht zu Trainingszwecken externer KI-Systeme verwendet, soweit dies nicht ausdrücklich gesetzlich zulässig oder vertraglich vereinbart ist.

§ 12 Karriere- und Beratungsleistungen

1. MP Executive Search bietet ergänzend zu ihren Executive-Search-Leistungen individuelle Beratungsleistungen für Fach- und Führungskräfte an.

2. Die Beratungsleistungen dienen der beruflichen Orientierung, Karriereentwicklung, Führungsreflexion, Marktpositionierung sowie der Unterstützung bei beruflichen Entscheidungsprozessen.

3. Die Beratungsleistungen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Anlageberatung, psychotherapeutische Behandlung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung im Sinne gesetzlicher Vorschriften dar.

4. Sämtliche Empfehlungen, Einschätzungen und Handlungsvorschläge erfolgen auf Grundlage der vom Klienten zur Verfügung gestellten Informationen und stellen keine Garantie für bestimmte berufliche Entwicklungen, Karrierefortschritte oder Vermittlungserfolge dar.

5. Die Verantwortung für berufliche oder private Entscheidungen verbleibt jederzeit beim Klienten.

§ 13 Haftung

  1. MP Executive Search haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MP Executive Search nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftung für vermittelte Kandidaten, deren Leistungen, Entscheidungen oder Arbeitsergebnisse ist ausgeschlossen.
  4. MP Executive Search übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Informationen, die von Kandidaten oder Auftraggebern bereitgestellt werden.
  5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 14 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
  2. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.
  3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, kann jede Partei das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von MP Executive Search.

MP Executive Search.

Persönlich. Diskret. Verbindlich.